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Allgemeine Informationen

Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen wie Taufe, Konfirmation, Kircheneintritt, die geografische Gemeindekarte mit allen Anlaufstellen bis hin zu den Satzungen.

taufe

Die Taufe -

Aufnahme in die Evangelische Kirche

Die Taufe ist die Aufnahme eines Menschen in die Evangelische Kirche. Im Taufgottesdienst gießt die Pfarrerin oder der Pfarrer Wasser über den Kopf des Täuflings. Das Wasser symbolisiert, dass mit der Taufe die Sünden abgewaschen werden. Denn kein Mensch wird ohne Schuld geboren und bleibt lebenslang frei von Schuld, Sünden und Fehlern im Umgang mit Mitmenschen. Das Ritual geht auf die Taufe Jesu durch Johannes den Täufer zurück, wie sie in der Bibel beschrieben wird. Die Taufe ist ein Sakrament („heilige Handlung“), das alle Christinnen und Christen miteinander verbindet. Sie ist im Leben eines Menschen einmalig und unwiderruflich.

Gott sagt Ja zu der Liebe zweier Menschen – die evangelische Trauung

Die kirchliche Trauung findet in einem Traugottesdienst statt, in dem zwei Menschen für ihren gemeinsamen Lebensweg Gottes Segen erbitten. Eine kirchliche Trauung ersetzt jedoch nicht die Eheschließung auf dem Standesamt, die vor der kirchlichen Trauung erfolgt sein muss.

Aufgabe der Evangelischen Kirche ist es, das Paar zu segnen und es in ihrem Glauben auf ihrem gemeinsamen Weg zu stärken.

Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis eine Gabe Gottes. Gott freut sich mit allen Menschen, die sich lieben und ihr Leben gemeinsam gestalten wollen. Bei einer Trauung sagt Gott Ja zu ihrer Liebe. Die Ehe ist allerdings kein Sakrament wie in anderen christlichen Gemeinschaften. Das bedeutet für evangelische Traupaare: Das Heil im Glauben zu erfahren steht und fällt nicht damit, dass Menschen verheiratet sind und bleiben. Deswegen können in der Evangelischen Kirche auch geschiedene Menschen wieder heiraten.

trauung
kreuz

Zurück zur Kirche – der Wiedereintritt in die Evangelische Kirche

Der Weg zurück in die Evangelische Kirche führt in der Regel über die heimatliche Kirchengemeinde, normalerweise die des Wohnorts. Wer sich diesen Schritt überlegt, sollte ein Gespräch mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer der Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnt, suchen. Die Pfarrerin oder der Pfarrer ist für die Aufnahme in die Evangelische Kirche von Westfalen zuständig und steht für die Klärung offener Fragen und für notwendige Vorgespräche zur Verfügung.

Immer mehr Kirchenkreise bieten Eintrittsstellen an, die meist zentral liegen.

Weitere Themen

Die Konfirmation ist das rückblickende Ja zur eigenen Taufe. Diese wird mit der Konfirmation bekräftigt und festgemacht. Das Wort Konfirmation stammt aus dem Lateinischen. Dort bedeutet das Verb confirmare = festmachen.

Die Konfirmation findet als Segnungsgottesdienst für junge Menschen, die sich zum christlichen Glauben bekennen, statt. Mit ihrem Bekenntnis im Konfirmationsgottesdienst sagen sie Ja zu ihrer eigenen Taufe. Sollten die Jugendlichen noch nicht getauft sein, wenn sie ihre Konfirmandenzeit beginnen, werden sie während ihrer Konfirmandenzeit oder im Konfirmationsgottesdienst getauft.

Jugendliche werden in der Regel konfirmiert, wenn sie das 14. Lebensjahr erreichen und damit nach staatlichem Recht religionsmündig werden. Ab diesem Alter können sie selbst entscheiden, welcher Religion und welcher Kirche sie angehören wollen. Doch auch Erwachsene können sich konfirmieren lassen.

Zur Vorbereitung holen die Jugendlichen in einem meist zweijährigen Konfirmationsunterricht den Taufunterricht nach, an dem sie vor ihrer Taufe als Säugling oder Kleinkind aus verständlichen Gründen noch nicht teilnehmen konnten. Dort lernen die Jugendlichen die Grundlagen des christlichen Glaubens, besuchen Gottesdienste und lernen ihre Kirchengemeinde kennen. Denn nach der Tradition der Bibel im Neuen Testament sollte sich der mündige Christ bewusst für den Glauben entscheiden. Dazu sollte er viel wissen und lernen. Erst danach durfte nach der Tradition der ersten Christenheit die Taufe erfolgen. Mit der Einführung der Säuglings- oder Kindstaufe sollte nun dieser Taufunterricht durch den Konfirmationsunterricht als Vorbereitung auf die Konfirmation nachgeholt werden.

Mit ihrer Konfirmation erhalten die Jugendlichen alle Rechte innerhalb der Evangelischen Kirche. Sie dürfen Paten werden und in vielen Gemeinden auch an den Kirchenvorstandswahlen teilnehmen.

In einem großen feierlichen Konfirmationsgottesdienst werden die Jugendlichen dann von der zuständigen Pfarrperson eingesegnet. Für Eltern, Patinnen und Paten ist das oft ein sehr anrührender Akt. Denn hier wird erstmals gerade für die Eltern deutlich, dass ihre Kinder keine Kinder mehr sind, sondern nun von Jugendlichen zu Heranwachsenden geworden sind, die in Kürze als Erwachsene eigene Verantwortung für ihr Leben übernehmen werden. Darauf bereitet die Konfirmation auch mit dem zu lernenden Bildungsstoff vor.

Dabei steht die Inklusion in unserer Kirchengemeinde im Vordergrund. Denn eine Konfirmationsgruppe ist meist aus Jugendlichen verschiedener Schultypen, von der Hauptschule bis zum Gymnasium, zusammengesetzt. Aber auch Jugendliche mit Behinderungen sind im Unterricht willkommen. So wird mit unterschiedlichen Menschen gelebtes Evangelium in einer für Kinder und Eltern schwierigen Lebensphase eingeübt.

Mit der Konfirmation endet dann für die Jugendlichen die Vorbereitungsphase. Ebenso sind mit der Konfirmation Patinnen und Paten von ihrer Verpflichtung entbunden, gemeinsam mit den Eltern dafür Sorge zu tragen, dass das Kind im christlichen Glauben erzogen wird und sich später mit der Konfirmation zur Evangelische Kirche bekennen möchte. Diese Verpflichtung sind sie bei der Taufe des Patenkindes mit ihrem Bekenntnis, das Kind taufen lassen zu wollen, eingegangen. Auf dieses Bekenntnis hin wurde ihnen das Patenamt als kirchliches Amt von der Evangelischen Kirche verliehen. Als familiäres Patenamt bleibt es natürlich lebenslang bestehen, sofern beide Seiten das wollen.

Weitere Links: https://www.ekd.de/Konfirmation-11035.htm

Die kirchliche Bestattung ist eine gottesdienstliche Handlung. Dabei wird die Auferstehung der Toten verkündigt und des Verstorbenen und seines Lebens gedacht.

Gestaltet wird die kirchliche Bestattung nach der gültigen Gottesdienstordnung (Agende). Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können berücksichtigt werden, müssen aber mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer abgesprochen werden und unterliegen der pfarramtlichen Entscheidungsbefugnis. Die kirchliche Bestattung ist ein evangelischer und öffentlicher Gottesdienst, zu dem jeder Mensch kommen kann. Ein solcher Gottesdienst ist jedoch eine Privatveranstaltung. Letztgültige Entscheidung trifft der zuständige Pfarrer bzw. die zuständige Pfarrerin.

Der Bestattung geht meist ein seelsorgerliches Trauergespräch der Pfarrerin oder des Pfarrers mit den Hinterbliebenen voran.

In der Regel werden nur Mitglieder der Evangelischen Kirche kirchlich bestattet. Hat der Verstorbene eine kirchliche Bestattung ausdrücklich abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden – auch dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Hinterbliebenen ist. Diese ausdrückliche Willensbekundung, aufgrund derer man nicht kirchlich bestattet werden kann, liegt beispielsweise vor, wenn der Verstorbene aus der Evangelischen Kirche ausgetreten ist und dies zu Lebzeiten nicht aktiv schriftlich widerrufen haben sollte. Mündliche Willensbekundungen, z. B. gegenüber Angehörigen, Freunden oder anderen Menschen, ersetzen diese schriftliche Rückkehrbekundung nicht. Denn für die Evangelische Kirche steht der Wille des oder der Verstorbenen im Vordergrund und damit seine oder ihre zu Lebzeiten getroffene Gewissensentscheidung, nicht mehr zur Kirche gehören zu wollen. Als Zeichen der Würde des Menschseins gilt für die Evangelische Kirche diese Gewissensentscheidung des Menschen.

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