Für die Nutzung unserer Trauerhallen gilt die jeweils aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW!
Daraus folgt:
Es gilt die 3-G-Regelung!
Das heißt:
Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (mit gültigem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) dürfen an Trauerfeiern in den Trauerhallen teilnehmen!
Dies wird bei einer Eingangskontrolle durch die Bestatter*innen oder andere Beauftragte der Friedhofsträgerin überprüft.
Herzlichen Dank, dass Sie sich und andere Teilnehmende schützen!
Das Presbyterium