Die Zahlen der COVID-19-Neuinfektionen steigen in den letzten Wochen und Tagen - besonders in Herne - stetig an. Nachdem auf politischer Ebene Gespräche zwischen Bund und Ländern, Land und Kommunen geführt wurden, ist seit letztem Wochenende eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Auf Grundlage dessen hat das Presbyterium zum gegenseitigen Schutz und zur Risikominimierung bezüglich der weiteren Verbreitung des Virus weitere Regelungen für die Gottesdienste beschlossen. Diese bleiben in Geltung, solange der Inzidenzwert über 35 Neuinfektionen pro 100.000 innerhalb der letzten sieben Tage liegt oder sich die Gesetzeslage ändert:
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt auch am Platz.
- Der Mindestabstand von mindestens 1,5m ist in jedem Gottesdienst einzuhalten.
(Bisher gab es für besondere Gottesdienste die Möglichkeit den Mindestabstand durch eine qualifizierte Rückverfolgung zu ersetzen. Hierauf wurde jedoch bisher weitestgehend in unseren Kirchen verzichtet.)

Folgende Regelungen bleiben weiterhin bestehen:
- es findet kein Gemeinde-/Chorgesang statt
- allgemeine Hygienemaßnahmen wie Desinfektion am Eingang, Einbahnstraßensystem, etc. 

Wir sind froh in den letzten Monaten vorsichtig gehandelt zu haben. Dadurch gab es im Rahmen unserer Gottesdienste und Veranstaltungen keine Infektionsketten. Dies wollen wir - gerade in diesen Zeiten - weiter mit aller Kraft verhindern und zugleich, so gut es möglich ist, nach wie vor Raum bieten für Glaubenserfahrungen, die Halt, Kraft und Hoffnung spenden.

Pfarrer Michael Thoma